Ein klares Nein!
Natürlich ist eine freiberufliche Pflegefachkraft nicht vergleichbar mit einem sogenannten Zeitarbeiter, aber dafür sind die Arbeitsleistung und die Qualität höher. Die freiberufliche Pflegefachkraft erhält ein Stundenhonorar plus Zuschläge für Wochenenddienste, Nachtarbeit oder Feiertage (
s. AGBs). Falls die Pflegekraft eine kostenlose Unterkunft mit Verpflegung erhält (bei weiter Entfernung vom Wohnort) so entfällt die Spesenpauschale. Sozialbeiträge, Urlaubsgeld und zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht!
Die Kosten sind unter dem Strich vergleichbar mit einem Angestellten Mitarbeiter. Rechnet man dann noch den Aufwand für die Personalverwaltung, Dienstkleidung und Anmeldeprozeduren, so sind die Kosten für eine freiberufliche Pflegefachkraft mehr als transparent und dadurch oft günstiger.